Rössle Fachsenfeld - 

Gastlichkeit mit Tradition seit 1730

 

 

 

Die Bäurle’s im Rössle-Fachsenfeld sind mittlerweile in der 9. Generation!

Gute und familiär geprägte Gastlichkeit hat bei uns in Fachsenfeld eine jahrhundertelange Tradition. Die ständig mit der Gastronomie verbundene Familiengeschichte reicht bis in das 16. Jahrhundert zurück.

Die Geschichte des Rössle selbst ist bis in das Jahr 1730 nachvollziehbar.  Sie beginnt am 7. September 1730 mit dem Tag an dem Johannes Beurlen zu Vorlage beim Rechtsrat der Freien Ritterschaft in Schwaben – Kanton Kocher – bestätigt wurde, daß er kein Leibeigener mehr war,

 „das Prau-Werckh dermaßen gut begriffen habe“

und

 „er gedachter Würthschaft zu Fachsenfeld genugsam Vorstand

 zu thun sich gar wohl getraue“.

Aus der ursprünglich selbstversorgenden Brau-Wirtschaft mit Landwirtschaft, Schnapsbrennerei und ausgelagertem Bierkeller wurde im Wandel der Jahrhunderte ein modern geführtes Restaurant mit anspruchsvoller Küche und angenehmem Ambiente.

Was all die Jahrhunderte überdauert hat ist die wertvolle Tradition mit der familiären Prägung unseres Hauses und der persönliche Stil in Küche und Service – den wir selbst so beschreiben:

 „ ... kommen, sich wohlfühlen und in Ruhe genießen.“

 

Das in gelb und blau gehaltene Familienwappen ist bei uns in Fachsenfeld ebenso zu bewundern wie der historische Stammbaum und ein Abzug der Stiftungsurkunde aus 1730.

 

Wappen Bäurle

 
 

 

An Herrn Zink
Rechtsrat bei der Freien Ritterschaft in Schwaben,
Kanton Kocher
             in Gechingen.



Hochedel und Hochgelehrter,
Insbesonders Hochgeehrtester Herr
Schwager.

        Ueberbringer dieses, Johannes
Beurlen, Sebastian Beurlens, diesseitigen
Unterthanens auff dem Zollhof, Ehrlicher
Sohn, ersuchet mich dato, an Meinen
HochgeEhrtesten Herrn Schwager Ihne mit
diesem zu begleiten, indem Er willens
seye, die an sich erkauffte Würthschafft
zu Fachsenfeld bey einem Hochlöbl. Ritter
Directorio auff sich und sein Eheweib,
welche Eine Tochter zu der Würthin in
Neubronn ist, gebührend zu bestehen, und
mithin einiger Attestats Zeilen
benöthiget wäre, daß Er mit Servitut
der LeibEigenschafft Niemand im geringsten
Verwandt noch zugetan seye, auch das
Prau-Werckh theils bey seiner Schwieger-
Mutter Sohn in Neubronn, theils aber
auch bei seinem Schwager, dem Würth zu
Fachsenfeld selbsten, dermaßen
begriffen habe, daß Er gedachter Würthschaft
genugsam Vorstand zu thun sich gar wohl
getraue, folglich kein Bedenken seiner
Reseption halben zu tragen wäre. Und da
nun deme also, so habe Ihm ein solches
auf sein Bitterliches Ersuchen hiermit
zu attestieren nicht umgehen, zumahlen
aber auch denselben de   m e l i o r i
r e c o m m e n d i e r e n   wollen.
Der ich damit, unter meiner gehorsamen
Empfehlung, und aller Confideration
verharre.

   Meines HochgeEhrtesten Herrn
   Schwager pp.
   Dienstwilliger Diener
              Enslin.

Essingen, den 7. Sept. 1730.